Vollmacht nach dem Tod: Wer darf handeln und unter welchen Bedingungen?

BlogPraktische Tipps6. November 2025
Vollmacht nach dem Tod: Wer darf handeln und unter welchen Bedingungen?

Einleitung

Nach dem Tod eines Angehörigen fragen sich viele Familien, ob eine zu Lebzeiten unterzeichnete Vollmacht gültig bleibt. Die Antwort ist eindeutig: nein. Eine Vollmacht erlischt automatisch im Moment des Todes, auch wenn das Dokument diese Einschränkung nicht erwähnt. Diese Regel schützt den Nachlass und gewährleistet, dass nur rechtlich befugte Personen die Angelegenheiten des Verstorbenen verwalten können.

Dennoch müssen die administrativen Schritte nach einem Todesfall schnell erledigt werden. Wer darf auf Bankkonten zugreifen? Wer hat das Recht, persönliche Dokumente abzuholen? Wer kann die Familie gegenüber Behörden vertreten? Diese Fragen werfen wichtige rechtliche Probleme auf und können zu Spannungen zwischen Angehörigen führen.

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen, wer nach einem Todesfall rechtlich handeln darf, unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen. Sie erfahren mehr über die Rolle der Erben, des Willensvollstreckers und des Notars sowie über die zulässigen sofortigen Schritte. Wir behandeln auch die Risiken von Missbrauch und die Vorsichtsmassnahmen zum Schutz des Nachlasses und zur Erleichterung der posthumen Verwaltung.

📌 Zusammenfassung (TL;DR)

Eine Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod. Nur die gesetzlichen oder testamentarischen Erben, der bestimmte Willensvollstrecker oder der Notar können den Nachlass verwalten. Bestimmte dringende administrative Schritte bleiben ohne formelles Mandat möglich. Um Missbrauch zu vermeiden, sichern Sie schnell die Güter und Dokumente des Verstorbenen und konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Fachmann.

Die Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod

Eine klassische Vollmacht endet unmittelbar im Moment des Todes des Vollmachtgebers. Dies ist ein grundlegendes Prinzip des Schweizer Rechts, das in Artikel 35 des Obligationenrechts verankert ist.

Ab der Feststellung des Todes verliert der Bevollmächtigte alle seine rechtlichen Befugnisse. Er kann nicht mehr im Namen des Verstorbenen handeln, keine Transaktionen durchführen und nicht auf Bankkonten zugreifen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen für dringende Handlungen, die zur unmittelbaren Erhaltung der Güter des Verstorbenen notwendig sind. Diese Situationen bleiben jedoch sehr begrenzt und vorübergehend.

Jede Person, die behauptet, nach dem Tod eine gültige Vollmacht nach dem Tod zu besitzen, handelt ohne rechtliche Grundlage.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Der Vorsorgeauftrag (Artikel 360 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Ihre Angelegenheiten verwaltet, wenn Sie Ihre Urteilsfähigkeit verlieren.

Dieser Auftrag gilt nur zu Lebzeiten der betroffenen Person. Er endet automatisch im Moment des Todes.

Er darf nicht mit einer klassischen Vollmacht oder einem Testament verwechselt werden. Der Vorsorgeauftrag deckt Zeiten der Handlungsunfähigkeit (Krankheit, Unfall) ab, nicht die Erbfolge.

Nach dem Tod gelten die Erben und die erbrechtlichen Regeln, niemals der Vorsorgebeauftragte.

Wer darf die Angelegenheiten eines Verstorbenen nach seinem Tod verwalten?

Nach einem Todesfall haben nur bestimmte Personen das gesetzliche Recht, die Angelegenheiten des Verstorbenen zu verwalten. Die Nachlassverwaltung unterliegt strengen Regeln.

Die Erben sind die ersten Betroffenen, aber je nach Situation können auch andere Akteure eingreifen: Willensvollstrecker, von der Behörde ernannter Verwalter oder Notar.

Keine vor dem Tod erteilte Vollmacht bleibt gültig. Angehörige ohne Erbenstatus können nur sehr begrenzte dringende Schritte unternehmen.

Die gesetzlichen und testamentarischen Erben

Die Erbenrechte beginnen im Moment des Todes. Die gesetzlichen Erben (Familie nach Gesetz) oder testamentarischen Erben (durch Testament bestimmt) werden kollektive Eigentümer des Vermögens.

Diese Situation wird Erbengemeinschaft genannt. Alle Erben müssen für wichtige Entscheidungen gemeinsam handeln.

Sie können einen gesetzlichen Vertreter unter sich bestimmen, um die administrativen Schritte zu erleichtern. Diese Bestimmung muss schriftlich formalisiert werden.

Ohne Einigung zwischen den Erben kann keine wichtige Handlung bezüglich der Nachlassgüter vorgenommen werden.

Der Willensvollstrecker

Der Willensvollstrecker wird im Testament vom Verstorbenen bestimmt. Seine Aufgabe ist es, den letzten Willen umzusetzen und die Teilung des Nachlasses zu erleichtern.

Seine Befugnisse sind durch das Testament definiert und gesetzlich geregelt. Er kann vorübergehend die Güter verwalten, Schulden bezahlen und die Verteilung organisieren.

Der Willensvollstrecker handelt unter der Kontrolle der Erben und des Notars. Er muss regelmässig Rechenschaft ablegen.

Seine Aufgabe endet, sobald der Nachlass geregelt und die Güter gemäss Testament verteilt sind.

Der amtliche Verwalter oder der Notar

In bestimmten komplexen Situationen ernennt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einen amtlichen Verwalter: minderjährige Erben, schwere Konflikte, Nachlass ohne bekannte Erben.

Dieser Verwalter verwaltet vorübergehend den Nachlass im Interesse aller. Er verfügt über Befugnisse nach dem Tod, die von der Behörde geregelt werden.

Der Notar greift systematisch für die offizielle Eröffnung des Testaments und das Inventar der Güter ein. Er beglaubigt die Dokumente und berät die Erben.

Diese Fachleute gewährleisten die rechtliche Konformität der Schritte nach dem Tod.

Die unmittelbaren administrativen Schritte: Wer darf sie durchführen?

Die ersten 72 Stunden nach einem Todesfall erfordern dringende Handlungen. Einige können von Angehörigen ohne offiziellen Erbenstatus durchgeführt werden.

Die Meldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt kann von jeder Person vorgenommen werden, die beim Tod anwesend war oder direkte Kenntnis davon hat. Auch Bestattungsunternehmen können sich darum kümmern.

Die Organisation der Bestattung wird in der Regel von nahen Familienangehörigen übernommen, auch ohne formellen rechtlichen Status. Die Behörden zeigen in diesen schwierigen Momenten Pragmatismus.

Für alle anderen Schritte (Bankkonten, Versicherungen, Vertragsauflösungen) muss die offizielle Bestimmung der Erben abgewartet werden.

Konsultieren Sie unseren vollständigen Leitfaden über die ersten Schritte nach einem Todesfall für weitere Details.

Zugang zu Bankkonten und Dokumenten des Verstorbenen

Bankkonten werden automatisch gesperrt, sobald die Bank über den Todesfall informiert wird. Keine zuvor erteilte Vollmacht bleibt gültig.

Um Zugang zu erhalten, müssen die Erben einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Erbschein oder eine notarielle Bescheinigung vorlegen. Dieses Dokument beweist offiziell die Erbenstellung.

Die Fristen variieren je nach Komplexität des Nachlasses: von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. In der Zwischenzeit werden automatische Abbuchungen ausgesetzt.

Für die persönlichen Dokumente des Verstorbenen haben die gesetzlichen Erben ein Zugangsrecht, sobald ihr Status festgestellt ist. Dritte, auch nahe Angehörige, können sie nicht einfordern.

Finden Sie alle notwendigen Dokumente in unserem Artikel über die Verwaltungsformalitäten nach einem Todesfall.

Wie Missbrauch vermieden und der Nachlass geschützt werden kann

Die Zeit nach einem Todesfall kann leider zu Missbrauch führen. Die rechtmässigen Erben müssen wachsam bleiben, um das Vermögen des Verstorbenen zu schützen.

Manche Personen können die emotionale Verwirrung ausnutzen, um sich Güter anzueignen oder nicht existierende Rechte geltend zu machen. Eine schnelle und organisierte Reaktion begrenzt diese Risiken.

Hier sind die wesentlichen Vorsichtsmassnahmen, die ab den ersten Tagen zu treffen sind.

Vorsicht vor missbräuchlichen Vollmachten

Wenn jemand behauptet, eine gültige Vollmacht nach dem Tod zu besitzen, überprüfen Sie dies sofort bei einem Notar. Erinnerung: Jede Vollmacht erlischt mit dem Tod.

Warnzeichen: eine Person, die die Wohnung ausräumt, auf Konten zugreift, Güter verkauft oder wichtige Entscheidungen ohne Rücksprache mit den Erben trifft.

Im Zweifelsfall kontaktieren Sie schnell einen Notar oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Zögern Sie nicht, bei Bedarf Anzeige zu erstatten.

Dokumentieren Sie alle Güter und ihren Zustand so schnell wie möglich, um Verschwinden vorzubeugen.

Sichern Sie schnell Güter und Dokumente

Holen Sie die Schlüssel der Wohnung, des Tresors und der Fahrzeuge ab. Ändern Sie bei Bedarf die Zugangscodes, besonders wenn mehrere Personen sie kannten.

Bringen Sie Wertgegenstände, Schmuck, wichtige Dokumente und Kunstwerke in Sicherheit. Fotografieren Sie den Zustand der Räumlichkeiten zu Ihrem Schutz.

Sammeln Sie alle administrativen Dokumente: Testament, Versicherungspolicen, Bankverträge, Eigentumstitel. Bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf.

Erstellen Sie ein detailliertes Inventar der beweglichen und unbeweglichen Güter. Dieses Dokument wird für den Nachlass wertvoll sein und schützt vor Anfechtungen.

Zu Lebzeiten planen, um die posthume Verwaltung zu erleichtern

Der beste Schutz vor Komplikationen nach dem Tod bleibt die vorausschauende Planung. Sich die Zeit zu nehmen, seinen Nachlass zu organisieren, entlastet die Angehörigen erheblich.

Verfassen Sie ein klares und dem Schweizer Recht entsprechendes Testament. Bestimmen Sie einen vertrauenswürdigen Willensvollstrecker, der Ihre Wünsche kennt. Konsultieren Sie unseren Leitfaden über wie man ein Testament in der Schweiz verfasst.

Bereiten Sie ein Dossier vor, das alle Ihre wichtigen Dokumente zusammenfasst: Verträge, Versicherungspolicen, Bankverbindungen, berufliche Kontakte. Informieren Sie Ihre Angehörigen über seinen Aufbewahrungsort.

Teilen Sie Ihre Wünsche bezüglich der Bestattung und der Zeremonie mit. Die vorsorgliche Bestattungsplanung vermeidet Familienkonflikte.

Wolky ermöglicht es Ihren Angehörigen, schnell eine Todesanzeige zu veröffentlichen, um das Umfeld zu informieren und das Gedenken zu erleichtern.

Die Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod. Nur die gesetzlichen Erben, der bestimmte Willensvollstrecker oder der vom Gericht ernannte Verwalter können die Angelegenheiten des Verstorbenen verwalten. Unmittelbare Schritte bleiben für Angehörige möglich, aber der Zugang zu Konten und Dokumenten erfordert eine klare rechtliche Legitimation.

Um den Nachlass zu schützen, sichern Sie schnell die wichtigen Güter und Dokumente. Vorsicht vor missbräuchlichen Vollmachten, die am Lebensende unterzeichnet wurden. Die vorausschauende Planung durch Testament oder Vorsorgeauftrag erleichtert die posthume Verwaltung erheblich und vermeidet Konflikte.

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