Welche finanzielle Unterstützung gibt es nach einem Todesfall in der Schweiz?

BlogPraktische Tipps9. Dezember 2025
Welche finanzielle Unterstützung gibt es nach einem Todesfall in der Schweiz?

Einleitung

Ein Todesfall erschüttert das Leben der Angehörigen. Zur Trauer kommen oft finanzielle Sorgen hinzu: Wie können die Bestattungskosten bewältigt werden? Wie kann der Lebensstandard der Familie aufrechterhalten werden? Glücklicherweise verfügt die Schweiz über ein Sozialversicherungssystem, das mehrere finanzielle Hilfen nach einem Todesfall vorsieht.

Diese Leistungen stammen aus verschiedenen Quellen: Die AHV zahlt Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten. Die 2. Säule (BVG) sichert den Begünstigten ein Kapital oder eine Rente zu. Die Kantone und Gemeinden bieten Zulagen für Bestattungskosten an. Lebensversicherungen und die 3. Säule ergänzen dieses System.

Doch zwischen den verschiedenen Organisationen, den Anspruchsvoraussetzungen und den einzuhaltenden Fristen fühlen sich Familien oft überfordert. Dieser Leitfaden erläutert alle verfügbaren Todesfallhilfen in der Schweiz, die Schritte zu deren Erhalt und die Auszahlungsfristen. Sie erfahren genau, an wen Sie sich wenden müssen, welche Dokumente Sie vorbereiten sollten und welche Beträge Sie erwarten können, um Ihre finanzielle Situation abzusichern.

📌 Zusammenfassung (TL;DR)

Nach einem Todesfall in der Schweiz gibt es mehrere finanzielle Hilfen. Die AHV zahlt unter bestimmten Bedingungen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Die 2. Säule (BVG) sichert den Begünstigten ein Kapital oder eine Rente zu. Die Kantone bieten Bestattungszulagen an. Lebensversicherungen und die 3. Säule ergänzen diese Leistungen.

Die Formalitäten variieren je nach Organisation: AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Kantonsverwaltung. Die Auszahlungsfristen erstrecken sich von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Stellen Sie schnell die erforderlichen Dokumente zusammen und beachten Sie die Anspruchsfristen, um keine Ansprüche zu verlieren.

Die Bundeshilfen nach einem Todesfall

Die Schweizerische Eidgenossenschaft bietet über die AHV und die IV mehrere finanzielle Hilfen nach einem Todesfall an. Diese Leistungen sollen die Angehörigen des Verstorbenen angesichts des Einkommensverlusts unterstützen.

Zu den wichtigsten Bundeshilfen gehören die Witwen- oder Witwerrente, die Waisenrente und die Leistungen der 2. Säule (BVG). Diese Todesfallleistungen werden unter bestimmten Anspruchsvoraussetzungen ausgezahlt.

Die Beträge variieren je nach familiärer Situation und den während des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen. Es ist wichtig, den Todesfall schnell bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse zu melden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Witwen- oder Witwerrente

Die Witwenrente wird ausgezahlt, wenn Sie verheiratet waren und unterhaltsberechtigte Kinder haben oder wenn Sie über 45 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Der durchschnittliche monatliche Betrag liegt 2024 bei etwa 1'200-1'500 CHF.

Die Witwerrente wird nur gewährt, wenn Sie minderjährige Kinder zu betreuen haben. Sie erlischt, sobald das jüngste Kind 18 Jahre alt wird.

Bei Wiederheirat endet die Rente endgültig. Das Konkubinat hat im Gegensatz zur Ehe keinen Einfluss auf die Auszahlung.

Waisenrente

Die Kinder des Verstorbenen haben Anspruch auf eine Waisenrente bis zum Alter von 18 Jahren oder bis 25 Jahre, wenn sie sich in Ausbildung befinden. Der monatliche Betrag beträgt etwa 600 CHF für eine Halb- oder Vollwaise.

Wenn das Kind beide Elternteile verliert, verdoppelt sich die Rente und beläuft sich auf etwa 1'200 CHF pro Monat. Diese Leistung kann mit anderen Sozialhilfen oder Familienzulagen kumuliert werden.

Der Antrag muss bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers des Verstorbenen oder Ihres Wohnkantons eingereicht werden.

Leistungen der 2. Säule (BVG)

Die Pensionskasse zahlt gemäss ihrem Reglement ein Todesfallkapital oder eine Hinterlassenenrente aus. Die vorrangigen Begünstigten sind der Ehegatte, die Kinder und der eingetragene Partner.

Die Beträge variieren erheblich je nach angespartem Altersguthaben und den Bestimmungen der Kasse. Einige Reglemente sehen unter bestimmten Bedingungen auch Leistungen für den Lebenspartner vor.

Sie müssen Ihre Ansprüche innerhalb von 5 Jahren nach dem Todesfall geltend machen. Kontaktieren Sie schnell die Pensionskasse des Arbeitgebers, um zu erfahren, auf welche Todesfallleistungen Sie Anspruch haben.

Die kantonalen und kommunalen Hilfen

Die Todesfallhilfen in der Schweiz variieren stark von Kanton zu Kanton. Einige bieten grosszügige Ergänzungsleistungen an, andere nur minimale Unterstützung.

Die Gemeinden können Zulagen für Bestattungskosten, Nothilfen oder kantonale Ergänzungsleistungen auszahlen. Diese Massnahmen richten sich hauptsächlich an Familien in prekärer finanzieller Lage.

Erkundigen Sie sich in den Wochen nach dem Todesfall beim Sozialdienst Ihrer Gemeinde. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind erheblich: Genf und Waadt bieten mehr Hilfen als andere Regionen.

Zulagen für Bestattungskosten

Mehrere Kantone zahlen eine spezifische Hilfe zur Deckung der Bestattungskosten. In Genf kann diese Zulage je nach Einkommen bis zu 3'000 CHF betragen. Im Kanton Waadt variiert der Betrag zwischen 1'000 und 2'500 CHF.

Diese Bestattungszulagen unterliegen strengen Einkommensbedingungen. Sie müssen nachweisen, dass die finanziellen Mittel der Familie nicht ausreichen, um die Kosten zu tragen.

Reichen Sie Ihren Antrag beim kommunalen Sozialdienst mit den Einkommensnachweisen und den Rechnungen des Bestattungsunternehmens ein.

Kantonale Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) ergänzen die AHV/IV-Renten, wenn diese die Existenzbedürfnisse nicht decken. Sie werden nach Einkommens- und Vermögenskriterien gewährt.

Diese Hilfen können die Rückerstattung von Krankheitskosten und in bestimmten Fällen einen Beitrag an die Bestattungskosten umfassen. Die Beträge hängen von Ihrer persönlichen Situation und dem Kanton ab.

Kontaktieren Sie die Ergänzungsleistungsstelle Ihres Kantons, um Ihre Ansprüche zu prüfen. Der Antrag kann gleichzeitig mit dem AHV-Rentenantrag eingereicht werden.

Die Leistungen der Privatversicherungen

Lebensversicherungen und die 3. Säule zahlen den bezeichneten Begünstigten ein Todesfallkapital aus. Diese Leistungen kommen zu den öffentlichen Hilfen hinzu und können erhebliche Beträge darstellen.

Die finanzielle Unterstützung der Privatversicherungen trifft in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen ein. Diese Schnelligkeit hilft den Familien, die unmittelbaren Ausgaben zu bewältigen.

Um mehr über die Funktionsweise dieser Leistungen zu erfahren, konsultieren Sie unseren Leitfaden zur Lebens- und Todesfallversicherung in der Schweiz.

Lebensversicherung und 3. Säule

Die Säule 3a legt eine gesetzliche Begünstigtenordnung fest (Ehegatte, Kinder, Eltern), während die Säule 3b eine freie Bezeichnung der Begünstigten ermöglicht. Die ausgezahlten Kapitalien variieren je nach abgeschlossenen Verträgen.

Die Besteuerung ist vorteilhaft: In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen von der Steuer auf die erhaltenen Kapitalien befreit. Diese steuerliche Optimierung verdient bei der Nachlassplanung Beachtung.

Kontaktieren Sie alle Versicherer, bei denen der Verstorbene einen Vertrag hatte. Für weitere Details lesen Sie unseren Artikel über Lebens- und Todesfallversicherung.

Zusatzversicherungen und Rechtsschutz

Einige Hausrat-, Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen beinhalten eine bescheidene Todesfalldeckung (500-2'000 CHF). Überprüfen Sie alle Versicherungsverträge des Verstorbenen, auch solche, die scheinbar nicht relevant sind.

Die Reiseversicherung kann die Kosten für Rückführung und Bestattung bei einem Todesfall im Ausland decken. Diese Leistungen erleichtern den Familien die finanzielle Belastung erheblich.

Wenn der Todesfall ausserhalb der Schweiz eingetreten ist, konsultieren Sie unseren Leitfaden zu den Formalitäten bei einem Todesfall im Ausland, um alle verfügbaren Hilfen zu kennen.

Anspruchsvoraussetzungen und praktische Schritte

Um die finanziellen Hilfen nach einem Todesfall zu erhalten, müssen Sie mehrere offizielle Dokumente zusammenstellen und verschiedene Organisationen in einer bestimmten Reihenfolge kontaktieren.

Die Formalitäten können komplex erscheinen, aber eine strukturierte Vorgehensweise vereinfacht den Prozess. Bereiten Sie zunächst alle erforderlichen Dokumente vor, bevor Sie die Kassen und Versicherungen kontaktieren.

Einige Fristen sind zwingend: Verpassen Sie diese nicht, da sie zum endgültigen Verlust Ihrer Ansprüche führen können. Notieren Sie alle Ihre Kontakte und bewahren Sie Kopien der versandten Schreiben auf.

Zusammenzustellende Dokumente

Sie benötigen die Sterbeurkunde (offiziell, mit Apostille falls erforderlich), den Familienausweis oder das Familienbüchlein, die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate und alle Versicherungsverträge.

Fügen Sie das Testament hinzu, falls vorhanden, die Bankdokumente und die Einkommens- und Vermögensnachweise. Erstellen Sie mehrere beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde: Jede Organisation verlangt ein Exemplar.

Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Zivilstandsamt der Sterbeortsgemeinde. Die anderen Dokumente stammen vom Arbeitgeber, den Versicherungen und den Steuerbehörden.

Vorrangig zu kontaktierende Organisationen

Folgen Sie dieser Reihenfolge: 1) AHV-Ausgleichskasse (innerhalb von 30 Tagen), 2) Pensionskasse des letzten Arbeitgebers, 3) Alle Versicherungsgesellschaften, 4) Sozialdienst Ihrer Gemeinde, 5) Aktueller Arbeitgeber, falls Sie arbeiten.

Jede Organisation verfügt über spezifische auszufüllende Formulare. Einige bieten Termine an, um Sie bei den administrativen Schritten zu begleiten.

Sie können einen Notar oder einen Vorsorgeberater beauftragen, diese Formalitäten zu erledigen. Diese Option ist nützlich, wenn die Situation komplex ist oder Sie sich überfordert fühlen.

Auszahlungs- und Anspruchsfristen

Die Todesfallleistungen werden nicht sofort ausgezahlt. Jede Organisation wendet ihre eigenen Bearbeitungsfristen an, in der Regel zwischen 2 und 8 Wochen.

Beachten Sie unbedingt die Anspruchsfristen: Die Verjährung beträgt 5 Jahre für AHV und BVG, aber einige Versicherungen setzen kürzere Fristen (1 Jahr).

Bei ungewöhnlicher Verzögerung oder ungerechtfertigter Ablehnung können Sie eine Beschwerde und dann einen Rekurs einreichen. Dokumentieren Sie alle Ihre Schritte, um eventuelle Verwaltungsrekurse zu erleichtern.

Wann werden die Leistungen ausgezahlt?

Die AHV zahlt die erste Rente 1 bis 2 Monate nach dem vollständigen Antrag aus. Die Pensionskassen (BVG) benötigen je nach interner Organisation 4 bis 8 Wochen.

Privatversicherungen sind in der Regel schneller: Rechnen Sie mit 2 bis 4 Wochen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen mit Sterbeurkunde und unterzeichneten Formularen.

Die kommunalen Hilfen haben variable Fristen, oft zwischen 4 und 12 Wochen. In finanziellen Notlagen gewähren einige Gemeinden Vorschüsse auf Leistungen.

Nicht zu verpassende Anspruchsfristen

Die Verjährung für AHV- und BVG-Leistungen beträgt 5 Jahre, aber handeln Sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Todesfall, um Probleme zu vermeiden. Diese Frist läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von Ihren Ansprüchen hätten Kenntnis haben müssen.

Privatversicherungen setzen oft eine Meldefrist von 1 Jahr. Nach Ablauf dieser Frist verlieren Sie endgültig Ihre Ansprüche auf das Todesfallkapital.

Für kommunale Hilfen erkundigen Sie sich schnell, da die lokalen Regelungen variieren. Eine Fristüberschreitung führt zur automatischen Ablehnung Ihres Antrags ohne Rekursmöglichkeit.

Besondere Situationen und Kumulation der Hilfen

Bestimmte Situationen erfordern besondere Aufmerksamkeit: Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, volljährige Kinder in Ausbildung oder Todesfall infolge eines Berufsunfalls.

Die Kumulationsregeln zwischen verschiedenen Todesfallleistungen sind komplex. Einige Hilfen werden koordiniert, andere addieren sich vollständig. AHV und BVG können ohne Kürzung kumuliert werden.

Die erhaltenen Kapitalien können steuerliche und erbrechtliche Auswirkungen haben. Um die Implikationen zu verstehen, konsultieren Sie unseren Artikel über die Erbschaftskosten in der Schweiz.

Konkubinat und eingetragene Partnerschaft

Konkubinatspartner haben keinen Anspruch auf AHV-Hinterlassenenrenten, selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben. Nur die private Vorsorge (3. Säule, Lebensversicherung) ermöglicht es, den Partner zu schützen.

Überprüfen Sie unbedingt die Begünstigtenklauseln aller Ihrer Versicherungsverträge. Ohne ausdrückliche Bezeichnung erhält der Konkubinatspartner nichts, selbst wenn Sie 20 Jahre zusammengelebt haben.

Die eingetragene Partnerschaft bietet seit 2007 die gleichen Rechte wie die Ehe. Eingetragene Partner erhalten AHV-Renten und BVG-Leistungen gleichermassen wie verheiratete Ehegatten.

Todesfall infolge eines Berufsunfalls

Die Unfallversicherung (UVG) zahlt bei einem arbeitsbedingten Todesfall höhere Leistungen als die AHV. Die Hinterlassenenrenten betragen 40% des versicherten Lohns für den Ehegatten, 15% pro Kind.

Diese UVG-Leistungen werden nach genauen Regeln mit AHV und BVG koordiniert. Die Gesamtsumme der Renten darf 90% des letzten Lohns des Verstorbenen nicht überschreiten.

Kontaktieren Sie den Unfallversicherer des Arbeitgebers innerhalb von 48 Stunden. Die Auszahlungsfristen sind in der Regel schneller als bei anderen Sozialversicherungen, oft 3 bis 4 Wochen.

Nach einem Todesfall in der Schweiz können mehrere finanzielle Hilfen die Angehörigen entlasten: Witwen-, Witwer- oder Waisenrenten der AHV, Leistungen der 2. Säule, kantonale Zulagen für Bestattungskosten und Kapital aus Privatversicherungen. Jede Situation ist einzigartig und die Kumulation dieser Leistungen bleibt je nach Profil möglich.

Das Wichtigste ist, schnell zu handeln. Stellen Sie die erforderlichen Dokumente zusammen, kontaktieren Sie die betroffenen Organisationen und beachten Sie die Anspruchsfristen. Zögern Sie nicht, die Hilfe der kommunalen Sozialdienste oder der Todesfallversicherungen in Anspruch zu nehmen, um Sie bei diesen administrativen Schritten zu begleiten.

Parallel zu den finanziellen Aspekten bleibt es wichtig, das Andenken Ihres Angehörigen zu ehren. Eine Todesanzeige auf Wolky veröffentlichen ermöglicht es Ihnen, Ihr Umfeld einfach und würdevoll zu informieren und gleichzeitig einen Gedenkraum zu schaffen, der für alle rund um die Uhr zugänglich ist.

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