Was tun bei einem Todesfall im Ausland: Formalitäten und Rückführung

BlogPraktische Tipps15. November 2025
Was tun bei einem Todesfall im Ausland: Formalitäten und Rückführung

Einleitung

Der Tod eines Angehörigen im Ausland konfrontiert Familien mit einer besonders belastenden Situation. Zu den Emotionen der Trauer kommen komplexe Verwaltungsformalitäten in einem oft unbekannten Land mit anderen Regeln als in der Schweiz hinzu.

Ob während der Ferien, eines beruflichen Aufenthalts oder einer Auswanderung, ein Todesfall im Ausland erfordert schnelles Handeln. Familien müssen die örtlichen Behörden kontaktieren, das Schweizer Konsulat benachrichtigen, zahlreiche Dokumente zusammentragen und die Rückführung des Leichnams oder die Bestattung vor Ort organisieren.

Die Fragen überschlagen sich: Wen kontaktiere ich zuerst? Welche Dokumente sind erforderlich? Was kostet eine Rückführung? Deckt meine Versicherung diese Kosten? Welche Fristen sind zu beachten?

Dieser praktische Leitfaden begleitet Sie durch alle Schritte, von der Todesfeststellung bis zur Rückkehr in die Schweiz. Sie finden hier die zu erledigenden offiziellen Formalitäten, die erforderlichen Dokumente, die geschätzten Kosten und die wichtigsten Kontakte. Auch wenn die Verfahren je nach Land variieren, bleiben die Grundzüge ähnlich.

Sobald die Rückführung erfolgt und die Formalitäten erledigt sind, können Sie die Formalitäten in der Schweiz fortsetzen, um das Andenken Ihres Angehörigen zu ehren.

📌 Zusammenfassung (TL;DR)

Bei einem Todesfall im Ausland kontaktieren Sie umgehend die örtlichen Behörden und das Schweizer Konsulat. Tragen Sie die ausländische Sterbeurkunde, die Transportgenehmigung und die notwendigen Verwaltungsdokumente zusammen. Die Rückführung kostet je nach Ziel zwischen 3'000 und 15'000 CHF, kann aber von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die Fristen variieren je nach Formalitäten des betreffenden Landes von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen.

Erste Schritte vor Ort nach dem Todesfall

Wenn ein Todesfall im Ausland eintritt, sind die ersten Stunden entscheidend. Ihre Priorität: den Tod offiziell von den örtlichen Behörden feststellen lassen.

Kontaktieren Sie umgehend:

  • Die örtlichen Notdienste (Polizei, Krankenhaus)
  • Einen örtlichen Arzt zur Feststellung des Todes
  • Die Gesundheitseinrichtung, falls der Tod im Krankenhaus eingetreten ist

Der Arzt stellt eine örtliche Sterbeurkunde aus, ein unverzichtbares Dokument für alle weiteren Formalitäten. Bewahren Sie alle Originaldokumente sorgfältig auf und fertigen Sie mehrere Kopien an.

Notieren Sie alle Details: Uhrzeit, Ort, Umstände des Todes. Diese Informationen werden mehrfach von verschiedenen Behörden angefordert.

Kontaktaufnahme mit dem Schweizer Konsulat oder der Botschaft

Kontaktieren Sie so bald wie möglich das Schweizer Konsulat oder die Botschaft in dem Land, in dem der Todesfall eingetreten ist. Sie sind Ihr erster offizieller Ansprechpartner.

Das Konsulat führt den Leichnam nicht zurück, spielt aber eine wesentliche Rolle bei der Orientierung und Beratung. Sie helfen Ihnen dabei:

  • Die spezifischen örtlichen Formalitäten zu verstehen
  • Die notwendigen Dokumente zu erhalten
  • Kontakt zu örtlichen Rückführungsunternehmen aufzunehmen
  • Mit den Behörden des Landes zu kommunizieren

Die Konsulate verfügen über Notfallnummern, die rund um die Uhr erreichbar sind. Halten Sie den Reisepass des Verstorbenen, Ihren Ausweis und die örtliche Sterbeurkunde vor dem Anruf bereit.

Erforderliche Dokumente und Verwaltungsformalitäten

Die Rückführung eines Leichnams erfordert eine vollständige und sorgfältige Dokumentation. Jedes Land wendet seine eigenen Regeln an, aber bestimmte Dokumente sind universell erforderlich.

Die örtlichen Behörden und das Konsulat werden Ihnen genau angeben, welche Dokumente zusammenzutragen sind. Der Prozess mag komplex erscheinen, aber das methodische Befolgen jedes Schritts erleichtert die Formalitäten erheblich.

Rechnen Sie mit Fristen für die Beschaffung bestimmter Dokumente, insbesondere für offizielle Übersetzungen und Beglaubigungen. Planen Sie voraus, indem Sie mehrere beglaubigte Kopien jedes Dokuments anfordern.

Ausländische Sterbeurkunde und Übersetzung

Die im Ausland ausgestellte Sterbeurkunde muss von einem vereidigten Übersetzer ins Französische (oder Deutsch/Italienisch je nach Kanton) übersetzt werden.

Je nach Land benötigt dieses Dokument eine Apostille (für Länder, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben) oder eine konsularische Beglaubigung. Das Schweizer Konsulat wird Ihnen das anzuwendende Verfahren mitteilen.

Diese übersetzte und beglaubigte Urkunde wird anschliessend benötigt, um den Todesfall in der Schweiz zu melden und eine Schweizer Sterbeurkunde zu erhalten, die für alle weiteren Verwaltungsformalitäten unverzichtbar ist.

Genehmigung für den Leichentransport

Die Genehmigung für den Leichentransport (oder Bestattungsgenehmigung im Ausland) wird von den Gesundheitsbehörden des Sterbelandes ausgestellt. Ohne dieses Dokument ist keine Rückführung möglich.

Dieses Dokument bescheinigt, dass der Leichnam gemäss internationalen Gesundheitsnormen vorbereitet wurde. Je nach Bestimmungsort und Vorschriften muss der Leichnam:

  • Einbalsamiert werden (Thanatopraktik)
  • In einen hermetischen und vorschriftsmässigen Sarg gelegt werden
  • Von einem Gesundheitszeugnis begleitet werden

Diese Vorbereitungen werden von zugelassenen örtlichen Bestattungsunternehmen durchgeführt.

Weitere Verwaltungsdokumente

Über die Hauptdokumente hinaus müssen Sie zusammentragen:

  • Reisepass des Verstorbenen (Original)
  • Ausweis der Angehörigen, die vor Ort sind
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen (manchmal erforderlich)
  • Familienbüchlein, falls zutreffend
  • Versicherungsdokumente (Reise, Rückführung)

Lassen Sie systematisch beglaubigte Kopien aller Dokumente anfertigen. Bewahren Sie die Originale sicher auf und verwenden Sie die Kopien für laufende Formalitäten.

Einige Länder verlangen zusätzliche spezifische Dokumente. Das Konsulat wird Ihnen die vollständige Liste mitteilen.

Organisation der Rückführung des Leichnams

Die Rückführung des Leichnams wird in der Regel von spezialisierten Unternehmen für internationalen Bestattungstransport durchgeführt. Das Konsulat kann Ihnen zuverlässige örtliche Dienstleister empfehlen.

Der Lufttransport ist die bevorzugte Methode für nahezu alle Rückführungen. Der Leichnam reist im Frachtraum in einem hermetischen Sarg, der den IATA-Normen entspricht.

Schritte der Rückführung:

  • Auswahl eines Rückführungsunternehmens
  • Vorbereitung des Leichnams gemäss den Normen
  • Buchung des Fluges und logistische Koordination
  • Transport zum Abflughafen
  • Empfang am Ankunftsflughafen in der Schweiz

Bevorzugen Sie ein Unternehmen, das den gesamten Prozess koordiniert, von der örtlichen Übernahme bis zur Lieferung in der Schweiz.

Kosten der Rückführung und Kostenübernahme

Die Rückführung eines Leichnams stellt einen erheblichen finanziellen Aufwand dar. Die Tarife variieren erheblich je nach Entfernung, Land und örtlichen Formalitäten.

Bevor Sie Kosten verursachen, prüfen Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz. Viele Policen beinhalten eine Rückführungsversicherung, die alle oder einen Teil der Kosten übernehmen kann.

Fordern Sie immer einen detaillierten Kostenvoranschlag an, bevor Sie sich mit einem Rückführungsunternehmen verpflichten. Versteckte Kosten können sich schnell summieren.

Schätzung der Rückführungskosten

Die Rückführungskosten variieren je nach mehreren Faktoren:

Richtwerte:

  • Europa: 2'000 bis 5'000 CHF
  • Interkontinental: 5'000 bis 15'000 CHF oder mehr
  • Entfernte oder komplexe Ziele: bis zu 20'000 CHF

Faktoren, die den Preis beeinflussen:

  • Entfernung und Ziel
  • Vorbereitung des Leichnams (Einbalsamierung, hermetischer Sarg)
  • Örtliche administrative Komplexität
  • Fristen (Dringlichkeit = Mehrkosten)
  • Örtlicher Bodentransport

Diese Beträge beinhalten nicht die Bestattungskosten in der Schweiz.

Versicherungen und mögliche Deckungen

Die Rückführungsversicherung kann die finanzielle Belastung erheblich verringern. Prüfen Sie Ihre bestehenden Deckungen:

  • Reiseversicherung (oft inbegriffen)
  • Premium-Kreditkarte (Visa Platinum, Mastercard Gold usw.)
  • Zusätzliche Krankenversicherung
  • Lebens- oder Todesfallversicherung

Kontaktieren Sie Ihren Versicherer sofort nach dem Todesfall. Die Meldefristen sind streng (in der Regel 24-48 Stunden).

Achtung: Bestimmte Todesursachen sind möglicherweise nicht gedeckt (Extremsportarten, nicht gemeldete Vorerkrankungen). Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig durch.

Fristen und praktische Aspekte der Rückführung

Eine internationale Rückführung dauert in der Regel zwischen 5 und 10 Tagen, manchmal länger je nach Umständen.

Faktoren, die die Fristen verlängern:

  • Wochenenden und Feiertage (örtlich und schweizerisch)
  • Administrative Komplexität des Landes
  • Verfügbarkeit von Flügen
  • Fristen für die Beschaffung von Dokumenten
  • Übersetzungen und Beglaubigungen

Während dieser Zeit wird der Leichnam in einer örtlichen zugelassenen Leichenhalle oder einem Bestattungsinstitut aufbewahrt. Die Aufbewahrungskosten werden in der Regel pro Tag berechnet.

Bleiben Sie in regelmässigem Kontakt mit dem Rückführungsunternehmen und dem Konsulat, um den Fortschritt der Formalitäten zu verfolgen.

Alternative zur Rückführung: Bestattung vor Ort

Die Organisation der Bestattung im Sterbeland stellt eine Alternative zur Rückführung dar, mit Vor- und Nachteilen, die zu berücksichtigen sind.

Vorteile:

  • Deutlich reduzierte Kosten
  • Kürzere Fristen
  • Vereinfachtes Verfahren

Nachteile:

  • Familie und Angehörige sind weit entfernt
  • Sprachliche und kulturelle Barrieren
  • Unkenntnis der örtlichen Praktiken
  • Logistische Schwierigkeiten für die Angehörigen

Die Kremation vor Ort mit Rückführung der Asche ist oft ein interessanter Kompromiss. Der Transport einer Urne ist viel einfacher und wirtschaftlicher (einige hundert Franken). Die Asche kann in der Kabine mit einem Angehörigen reisen.

Das Konsulat kann Sie an zuverlässige örtliche Bestattungsunternehmen verweisen.

Nach der Rückführung: Formalitäten in der Schweiz

Sobald der Leichnam in die Schweiz zurückgeführt wurde, erwarten Sie neue Verwaltungsformalitäten.

Wesentliche Schritte:

  • Den Todesfall beim Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde melden
  • Die Schweizer Sterbeurkunde erhalten
  • Ein Bestattungsunternehmen für die Organisation der Bestattung wählen
  • Eine Todesanzeige veröffentlichen, um das Umfeld zu informieren

Für die Meldung beim Zivilstandsamt müssen Sie die übersetzte und beglaubigte ausländische Sterbeurkunde vorlegen.

Konsultieren Sie unseren Leitfaden für die ersten Schritte nach einem Todesfall und unseren Artikel über die Verwaltungsformalitäten für eine umfassende Begleitung. Veröffentlichen Sie eine Todesanzeige online für 180 CHF, um Ihre Angehörigen einfach zu informieren.

Der Tod eines Angehörigen im Ausland fügt einem ohnehin schwierigen Moment eine komplexe administrative Dimension hinzu. Die Formalitäten sind zahlreich: schnelle Kontaktaufnahme mit dem Schweizer Konsulat, Zusammentragen der notwendigen Dokumente, Einholung der Transportgenehmigungen und Organisation der Rückführung. Die Kosten können hoch sein, aber Reise- und Rückführungsversicherungen bieten oft eine erhebliche Deckung.

Ob Sie sich für die Rückführung oder eine Bestattung vor Ort entscheiden, das Wesentliche ist, sich die notwendige Zeit zu nehmen, um das Andenken Ihres Angehörigen würdevoll zu ehren. Nach der Rückkehr in die Schweiz gehen die Verwaltungsformalitäten weiter, aber Sie sind in dieser Prüfung nicht allein.

Um Ihre Angehörigen und die Gemeinschaft über den Todesfall zu informieren, veröffentlichen Sie eine Todesanzeige online auf Wolky. Einfach, rund um die Uhr zugänglich und zu einem Festpreis von 180 CHF ermöglicht Ihnen unsere Plattform, einen würdigen Gedenkraum zu schaffen und die Informationen einfach mit Ihrem Umfeld zu teilen, wo immer es sich befindet.

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