Tod eines Angehörigen ohne Testament: Was passiert?

BlogPraktische Tipps16. November 2025
Tod eines Angehörigen ohne Testament: Was passiert?

Einleitung

In der Schweiz ereignen sich fast 60% der Todesfälle, ohne dass ein Testament erstellt wurde. In diesem Fall bestimmt das Gesetz automatisch, wer erbt, in welcher Reihenfolge und in welchen Anteilen. Man spricht dann von gesetzlicher Erbfolge oder Intestaterbfolge.

Diese häufige Situation wirft für die Angehörigen viele Fragen auf: Wer sind die gesetzlichen Erben? Welcher Anteil steht dem Ehegatten zu? Wie läuft das Verfahren konkret ab? Haben Konkubinatspartner Rechte? All diese Fragen sind berechtigt in einer Situation, die emotional bereits sehr belastend ist.

Der Tod ohne Testament bedeutet kein rechtliches Chaos. Das Schweizer Zivilgesetzbuch sieht ein präzises und strukturiertes Verteilungssystem vor, das auf familiären Bindungen basiert. Das Verständnis dieser Regeln ermöglicht es, die Erbteilung zu antizipieren und bestimmte Konflikte zwischen Erben zu vermeiden.

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie die Erbfolge ohne Testament funktioniert: die Rangfolge der gesetzlichen Erben, die Schritte des Erbverfahrens und die besonderen Situationen, die die Teilung erschweren können. Sie finden auch praktische Ratschläge, um diese heikle Zeit bestmöglich zu bewältigen. Für die ersten administrativen Schritte konsultieren Sie unseren Leitfaden über die ersten Schritte nach einem Todesfall.

📌 Zusammenfassung (TL;DR)

Ohne Testament folgt die Erbschaft den gesetzlichen Schweizer Regeln: Die Erben werden nach Parentelen bestimmt (Nachkommen, Eltern, Grosseltern) mit festgelegten Anteilen für den Ehegatten. Das Verfahren umfasst die amtliche Eröffnung, das Inventar des Vermögens und die Teilung unter den Erben. Die Erben können die Erbschaft innerhalb einer Frist von drei Monaten annehmen oder ausschlagen.

Wichtige Punkte: Konkubinatspartner erben nicht automatisch, Patchwork-Familien erfordern eine vorausschauende Planung, und Streitigkeiten können durch einen offenen Dialog und, falls nötig, die Begleitung eines Notars vermieden werden.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Wenn eine Person verstirbt, ohne ein Testament verfasst zu haben, spricht man von gesetzlicher Erbfolge. In diesem Fall bestimmt das Schweizer Zivilgesetzbuch automatisch, wer erbt und in welchen Anteilen.

Dieses gesetzliche System, das in den Artikeln 457 ff. ZGB vorgesehen ist, legt eine klare Rangfolge der Erben fest. Das Gesetz sieht alles vor: Auch ohne Testament werden Ihre Angehörigen nicht ohne Lösung gelassen. Die Teilung folgt präzisen Regeln, die auf familiären Bindungen basieren.

Die Rangfolge der gesetzlichen Erben in der Schweiz

Das Schweizer Recht ordnet die gesetzlichen Erben in drei Parentelen (Rangordnungen). Jede Parentel schliesst die folgende aus: Wenn Erben der ersten Parentel existieren, erben die der zweiten nicht.

Diese Rangfolge garantiert, dass das Vermögen in der nahen Familie bleibt. Der Ehegatte oder eingetragene Partner nimmt eine besondere Stellung ein: Er erbt immer in Konkurrenz mit den anderen Parentelen.

Erste Parentel: die Nachkommen

Die erste Parentel umfasst alle direkten Nachkommen: Kinder, Enkel, Urenkel. Die Kinder erben zu gleichen Teilen.

Wenn ein Kind vor dem Erblasser verstorben ist, erben seine eigenen Kinder seinen Anteil (Eintrittsrecht). Alle Kinder haben die gleichen Rechte, ob sie biologisch, adoptiert, ehelich oder ausserehelich geboren sind.

Dies ist die vorrangige Parentel: Solange Nachkommen existieren, sind die anderen Parentelen ausgeschlossen.

Zweite Parentel: die Eltern und ihre Nachkommen

Diese Parentel gilt nur, wenn der Verstorbene keine Nachkommen hat. Die Eltern erben vorrangig.

Wenn die Eltern verstorben sind, erben ihre Kinder (Geschwister des Verstorbenen) ihren Anteil. Wenn ein Bruder oder eine Schwester verstorben ist, erben dessen Kinder (Neffen und Nichten des Verstorbenen) durch Eintrittsrecht.

Die Teilung erfolgt nach Familienstämmen: Hälfte väterliche Seite, Hälfte mütterliche Seite.

Dritte Parentel: die Grosseltern und ihre Nachkommen

Diese Parentel kommt selten zum Zug: nur wenn kein Erbe der ersten beiden existiert.

Die Grosseltern erben vorrangig. Wenn sie verstorben sind, erben ihre Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen des Verstorbenen) durch Eintrittsrecht.

Wenn kein Erbe dieser Parentel existiert, fällt die Erbschaft an den Kanton oder die Gemeinde des letzten Wohnsitzes.

Welcher Anteil steht dem Ehegatten oder eingetragenen Partner zu?

Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner erbt immer, in Konkurrenz mit den anderen Parentelen. Seine Quoten variieren je nach Situation:

  • 1/2 der Erbschaft, wenn Nachkommen vorhanden sind (erste Parentel)
  • 3/4 der Erbschaft, wenn Eltern, Geschwister vorhanden sind (zweite Parentel)
  • 100% der Erbschaft, wenn nur Erben der dritten Parentel oder keine Erben vorhanden sind

Achtung: Konkubinatspartner haben ohne Testament keinerlei gesetzliches Erbrecht. Um sie zu schützen, ist ein Testament unerlässlich.

Die konkreten Schritte des Erbverfahrens

Die Regelung einer Erbschaft ohne Testament folgt einem gesetzlich geregelten Verfahren. Mehrere administrative Schritte sind notwendig, um die Erben zu identifizieren, das Vermögen zu bewerten und die Teilung vorzunehmen.

Dieses Verfahren kann je nach Komplexität der Situation mehrere Monate dauern. Für einen detaillierten Zeitplan konsultieren Sie unseren Leitfaden über die Fristen und Schritte zur Regelung einer Erbschaft in der Schweiz.

Eröffnung der Erbschaft und Vorladung der Erben

Die zuständige Behörde des Kantons eröffnet die Erbschaft offiziell, sobald sie vom Todesfall informiert wird. Sie sucht und lädt alle identifizierbaren gesetzlichen Erben vor.

Die Erben haben eine Frist von einem Monat, um zu erklären, ob sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Um die ersten zu erledigenden Schritte zu kennen, konsultieren Sie unseren Artikel über was unmittelbar nach einem Todesfall zu tun ist.

Inventar und Bewertung des Vermögens

Die Erben müssen ein vollständiges Inventar erstellen: Aktiven (Immobilien, Bankkonten, Lebensversicherungen, Fahrzeuge) und Passiven (Schulden, Kredite, unbezahlte Rechnungen).

Dieser Schritt ist entscheidend, um den Nettowert der Erbschaft zu kennen. Bei komplexer Situation können Sie ein amtliches Inventar bei der Behörde beantragen. Konsultieren Sie unseren Leitfaden über die Verwaltungsformalitäten für die vollständige Liste der Dokumente.

Teilung der Erbschaft unter den Erben

Die Erbteilung erfolgt idealerweise gütlich durch Vereinbarung zwischen allen Erben. Jeder erhält seinen Anteil gemäss den gesetzlichen Quoten.

Bei Uneinigkeit kann eine gerichtliche Teilung beantragt werden. Der Beizug eines Notars wird empfohlen, um die Operation abzusichern, insbesondere bei Immobilien. Die Fristen variieren je nach Komplexität und eventuellen Konflikten.

Wichtige Punkte und besondere Situationen

Bestimmte Situationen erschweren das Erbverfahren. Es ist wichtig, Ihre Rechte und die zu vermeidenden Fallstricke zu kennen, um die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Diese besonderen Fälle erfordern oft eine juristische Begleitung, um Ihre Interessen zu schützen und Fehler mit schwerwiegenden Folgen zu vermeiden.

Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

Sie haben das Recht, eine Erbschaft auszuschlagen, insbesondere wenn die Schulden die Aktiven übersteigen. Diese Entscheidung muss der Behörde innerhalb einer Frist von drei Monaten mitgeteilt werden.

Achtung: Wenn Sie beginnen, die Güter des Verstorbenen zu verwalten (verkaufen, einziehen), nehmen Sie die Erbschaft stillschweigend an. Die Annahme macht Sie für die Schulden verantwortlich. Wägen Sie die Konsequenzen gut ab, bevor Sie handeln.

Risiken von Streitigkeiten zwischen Erben

Konflikte zwischen Erben sind ohne Testament häufig. Die Meinungsverschiedenheiten betreffen oft die Bewertung der Güter, als ungleich empfundene Teilungen oder unteilbare Güter (Familienhaus).

Familienmediation oder juristische Begleitung können die Spannungen entschärfen. Ein gut verfasstes Testament hätte viele dieser Konflikte vermeiden können, indem es den Willen des Verstorbenen klargestellt hätte.

Fall der Konkubinatspartner und Patchwork-Familien

Wichtiger Hinweis: Konkubinatspartner erben ohne Testament nichts, unabhängig von der Dauer des Zusammenlebens. Nur die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft verleiht Rechte.

In Patchwork-Familien sind Stiefkinder keine gesetzlichen Erben (ausser bei Adoption). Um Ihren Partner oder Ihre Stiefkinder zu schützen, ist ein Testament unerlässlich.

Was tun, wenn Sie sich in dieser Situation befinden?

Angesichts eines Todesfalls ohne Testament helfen Ihnen mehrere konkrete Schritte, die Erbschaft gelassen zu regeln. Hier sind die Reflexe, die Sie annehmen sollten, und die verfügbaren Ressourcen.

Nehmen Sie sich die nötige Zeit: Das Gesetz sieht angemessene Fristen vor, damit Sie sich organisieren können.

Erste Reflexe

Überprüfen Sie zunächst, ob wirklich kein Testament existiert: Konsultieren Sie den Familiennotar, die Bankschliessfächer und das kantonale Testamentsregister.

Kontaktieren Sie dann die Erbschaftsbehörde Ihres Kantons. Sammeln Sie die wichtigen Dokumente (Sterbeurkunde, Ausweisdokumente, Bankdokumente). Überstürzen Sie nichts bei der Teilung: Warten Sie, bis Sie einen vollständigen Überblick über die Situation haben.

Sich begleiten lassen

Ein Notar sichert das Verfahren ab und garantiert die Einhaltung der gesetzlichen Regeln. Bei Konflikten schützt ein auf Erbrecht spezialisierter Anwalt Ihre Interessen. Familienmediation hilft, gütliche Lösungen zu finden.

Um die Angehörigen zu informieren und eine Todesanzeige zu veröffentlichen, begleitet Sie Wolky mit einer einfachen und respektvollen Lösung für 180 CHF.

Wenn ein Angehöriger ohne Testament verstirbt, sieht das Schweizer Recht einen präzisen gesetzlichen Rahmen vor: die gesetzliche Erbfolge. Die Erben werden nach einer strikten Rangfolge nach Parentelen bestimmt, mit einem besonderen Schutz für den Ehegatten oder eingetragenen Partner. Dieses System garantiert eine gerechte Verteilung des Vermögens, kann aber manchmal familiäre Spannungen erzeugen.

Die Schritte des Verfahrens bleiben identisch: Vorladung der Erben, Inventar des Vermögens, dann Teilung. Jeder Erbe hat das Recht, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Die besonderen Situationen, insbesondere für Konkubinatspartner oder Patchwork-Familien, erfordern besondere Aufmerksamkeit.

Handeln Sie in dieser Situation methodisch. Sammeln Sie die wesentlichen Dokumente, kontaktieren Sie die zuständige Behörde und zögern Sie nicht, einen spezialisierten Notar oder Anwalt zu konsultieren. Wenn Sie eine Todesanzeige veröffentlichen müssen, um das Umfeld zu informieren, begleitet Sie Wolky mit einer einfachen und respektvollen Lösung für 180 CHF.

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