Todesfall im Spital oder Pflegeheim: Wer kümmert sich um was?

BlogTodesanzeigen und Nachrufe3. Dezember 2025
Todesfall im Spital oder Pflegeheim: Wer kümmert sich um was?

Einleitung

Wenn ein Todesfall im Spital oder Pflegeheim eintritt, stehen Angehörige oft ratlos vor den zu unternehmenden Schritten. Im Gegensatz zu einem Todesfall zu Hause übernimmt die Pflegeeinrichtung einen Teil der Formalitäten, aber nicht alle. Wer kümmert sich um was? Welche Dokumente erhalten Sie? Wie viel Zeit haben Sie, um die Bestattung zu organisieren?

Dieser Leitfaden klärt die Rollen und Verantwortlichkeiten bei einem Todesfall in einer Institution. Sie erfahren genau, was das Spital oder Pflegeheim regelt, was der Familie obliegt und welche Fristen für die Überführung des Verstorbenen einzuhalten sind. Wir erläutern auch die von der Einrichtung ausgehändigten Verwaltungsdokumente und wie Sie das Weitere organisieren.

Das Ziel: Ihnen zu ermöglichen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren — Ihre Angehörigen zu begleiten und das Andenken des Verstorbenen zu ehren — indem Sie genau wissen, was zu tun ist, von wem und in welchen Fristen. Denn gerade in diesen schwierigen Momenten macht eine klare Information den entscheidenden Unterschied.

📌 Zusammenfassung (TL;DR)

Bei einem Todesfall im Spital oder Pflegeheim stellt die Einrichtung den Tod fest, stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus und bewahrt den Leichnam vorübergehend auf. Die Familie muss ein Bestattungsunternehmen wählen, den Todesfall beim Zivilstandsamt melden und die Bestattung innerhalb der gesetzlichen Fristen organisieren. Die Institution händigt die notwendigen Dokumente aus (Todesbescheinigung, persönliche Gegenstände) und erleichtert die Überführung, regelt aber nicht die Verwaltungs- oder Bestattungsaspekte.

Die Rolle der Einrichtung zum Zeitpunkt des Todesfalls

Wenn ein Todesfall im Spital oder Pflegeheim eintritt, übernimmt die Einrichtung sofort die ersten Schritte. Der Arzt stellt den Tod offiziell fest und erstellt die ärztliche Todesbescheinigung, ein unverzichtbares Dokument für alle weiteren Formalitäten.

Das Pflegepersonal kontaktiert anschliessend die Familie, um sie zu informieren und bei Wunsch einen Moment des Abschieds zu organisieren. Der Leichnam wird in die Leichenhalle der Einrichtung überführt, wo er vorübergehend aufbewahrt werden kann.

Diese erste Betreuung entlastet die Angehörigen in den ersten schwierigen Momenten. Die Verwaltung benachrichtigt auch das zuständige Zivilstandsamt gemäss den gesetzlichen Verpflichtungen. Sie müssen sich nicht um diese unmittelbaren medizinischen Formalitäten kümmern.

Wer übernimmt was: Aufteilung der Verantwortlichkeiten

Die Verwirrung über die Verantwortlichkeiten ist bei einem Todesfall in einer Institution häufig. Hier eine Klärung der Rollen, um Ihnen zu helfen zu verstehen, wer was macht.

Die Einrichtung (Spital/Pflegeheim) kümmert sich um die medizinischen Aspekte und die vorübergehende Aufbewahrung. Die Familie organisiert die Bestattung und wählt die Bestattungsdienstleister. Das Bestattungsunternehmen sorgt für die Überführung und die Organisation der Trauerfeier.

Diese Aufteilung gewährleistet, dass jeder Akteur in seinem Kompetenzbereich tätig wird. Die Einrichtung kann die Bestattung nicht an Ihrer Stelle organisieren, und das Bestattungsunternehmen kann den Leichnam nicht ohne Ihre vorherige Genehmigung abholen.

Was die Institution regelt

Das Spital oder Pflegeheim übernimmt mehrere wesentliche Schritte ab dem Todesfall:

  • Medizinische Feststellung des Todes durch einen Arzt
  • Todesbescheinigung ausgestellt und unterzeichnet
  • Vorübergehende Aufbewahrung in der Leichenhalle (in der Regel 24 bis 48 Stunden)
  • Meldung an das Zivilstandsamt der Gemeinde
  • Aushändigung der persönlichen Gegenstände mit Inventar
  • Erste Begleitung der Familie und Information über die Formalitäten

Diese Dienstleistungen sind Teil der standardmässigen Spitalbetreuung. Sie haben keine zusätzlichen Kosten für diese Schritte zu erwarten.

Was der Familie obliegt

Bestimmte Verantwortlichkeiten liegen direkt bei Ihnen nach einem Todesfall im Spital:

  • Ein Bestattungsunternehmen wählen, um die Bestattung zu organisieren
  • Die Art der Bestattung entscheiden (Erdbestattung, Kremation)
  • Angehörige informieren und das Umfeld des Verstorbenen
  • Ergänzende Verwaltungsformalitäten erledigen (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber)

Diese Entscheidungen können nur von der Familie getroffen werden. Um Sie bei diesen ersten Schritten zu begleiten, konsultieren Sie unseren Leitfaden über die unmittelbaren Schritte nach einem Todesfall in der Schweiz.

Nehmen Sie sich die nötige Zeit für diese wichtigen Entscheidungen. Die Einrichtung lässt Ihnen in der Regel 24 bis 48 Stunden vor der Überführung.

Die vom Spital oder Pflegeheim ausgehändigten Dokumente

Die Einrichtung händigt Ihnen mehrere offizielle Dokumente aus, die für die weiteren Formalitäten unverzichtbar sind:

Die ärztliche Todesbescheinigung ist das Hauptdokument. Sie bescheinigt offiziell den Tod und gibt die Todesursache an. Sie benötigen sie für alle Ihre Formalitäten: Bestattungsunternehmen, Banken, Versicherungen, Zivilstandsamt.

Die Todesanzeige (falls in Ihrem Kanton anwendbar) ergänzt die Bescheinigung. Das Inventar der persönlichen Gegenstände listet die der Familie ausgehändigten Objekte auf. Ein detaillierter Arztbericht kann bei Bedarf für Verwaltungs- oder Versicherungsgründe angefordert werden.

Bewahren Sie diese Dokumente sorgfältig auf. Für eine vollständige Übersicht der Formalitäten konsultieren Sie unseren Leitfaden über die Verwaltungsdokumente nach einem Todesfall.

Einzuhaltende Fristen und Überführung des Leichnams

Die gesetzlichen und praktischen Fristen variieren je nach Einrichtung und Kanton, folgen aber in der Regel demselben Schema.

Die Aufbewahrung in der Leichenhalle dauert üblicherweise 24 bis 48 Stunden. Diese Frist gibt Ihnen Zeit, ein Bestattungsunternehmen zu wählen und die ersten Schritte zu organisieren. Danach wird eine Überführung notwendig.

Sie sollten schnell ein Bestattungsunternehmen kontaktieren, idealerweise innerhalb von 24 Stunden nach dem Todesfall. Die Überführung des Leichnams wird dann zwischen der Einrichtung und dem gewählten Bestattungsdienstleister koordiniert.

Einige Einrichtungen können die Aufbewahrung unter besonderen Umständen verlängern (Wochenende, Feiertage, familiäre Schwierigkeiten). Zögern Sie nicht, dies mit dem Verwaltungspersonal zu besprechen.

Wie lange bleibt der Leichnam im Spital?

Die standardmässige Aufbewahrungsdauer in der Leichenhalle beträgt 24 bis 48 Stunden nach dem Todesfall. Diese Zeit ermöglicht es der Familie, sich ohne Eile zu organisieren.

In bestimmten Fällen ist eine Verlängerung möglich: Todesfall am Wochenende, Schwierigkeiten beim Erreichen der Familie, notwendige Frist für zusätzliche Untersuchungen. Die Einrichtung berechnet manchmal Aufbewahrungsgebühren über die Standardfrist hinaus.

Diese vorübergehende Aufbewahrungszeit dient auch dazu, den Angehörigen zu ermöglichen, sich ein letztes Mal vom Verstorbenen zu verabschieden, in einem respektvollen und angemessenen Rahmen. Erkundigen Sie sich beim Personal nach den Besuchszeiten der Leichenhalle.

Wie organisiert man die Überführung?

Die Überführung vom Spital oder Pflegeheim folgt einem präzisen Ablauf:

1. Kontaktieren Sie schnell ein Bestattungsunternehmen (idealerweise innerhalb von 24 Stunden). Vergleichen Sie Leistungen und Tarife, wenn Sie die Kraft dazu haben.

2. Die Koordination erfolgt zwischen der Einrichtung und dem Bestattungsunternehmen. Sie müssen sich nicht um die logistischen Aspekte der Überführung kümmern.

3. Wählen Sie das Ziel: Bestattungsinstitut (am häufigsten), in einigen Kantonen das Zuhause oder direkt zum Ort der Trauerfeier.

Die Überführungskosten sind in der Regel in den Leistungen des Bestattungsunternehmens enthalten. Klären Sie diesen Punkt bei Ihrem ersten Kontakt, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Häufige Fragen bei einem Todesfall in einer Institution

Kann man den Verstorbenen im Spital sehen? Ja, die Leichenhalle ist für Angehörige zu festgelegten Zeiten zugänglich. Erkundigen Sie sich beim Personal.

Wer bezahlt die laufenden Spitalkosten? Die Kosten bis zum Todestag werden normal in Rechnung gestellt. Die Erben sind über die Erbschaft dafür verantwortlich.

Was tun, wenn der Todesfall nachts oder am Wochenende eintritt? Das Bereitschaftspersonal regelt die unmittelbaren Formalitäten. Die Verwaltungsaspekte können bis zum nächsten Werktag warten.

Ist eine Autopsie obligatorisch? Nein, ausser bei verdächtigem oder ungeklärtem Todesfall (Entscheidung des Arztes oder Staatsanwalts).

Kann man die persönlichen Gegenstände sofort abholen? Ja, nach Inventarisierung durch das Personal. Bringen Sie einen Ausweis mit.

Das Umfeld informieren: eine Todesanzeige veröffentlichen

Sobald die ersten Schritte nach dem Todesfall erledigt sind, müssen Sie das Umfeld des Verstorbenen informieren. Die Veröffentlichung einer Todesanzeige bleibt das respektvollste und effektivste Mittel.

Anzeigen in der Presse kosten zwischen 800 und 2'000 CHF. Wolky bietet eine zugängliche Alternative für 180 CHF, um eine Todesanzeige online zu veröffentlichen, die rund um die Uhr zugänglich und einfach mit Angehörigen zu teilen ist.

Sie können schnell veröffentlichen, Fotos hinzufügen und eine Gedenkseite erstellen, um Beileidsbekundungen zu sammeln. Der Prozess ist einfach und respektiert Ihre Trauer.

Veröffentlichen Sie Ihre Todesanzeige in wenigen Minuten auf Wolky.ch und informieren Sie würdevoll das Umfeld Ihres Angehörigen.

Wenn ein Todesfall im Spital oder Pflegeheim eintritt, übernimmt die Einrichtung die ersten Formalitäten: ärztliche Feststellung, Vorbereitung des Leichnams und vorübergehende Aufbewahrung. Die Familie behält dennoch wichtige Verantwortlichkeiten: ein Bestattungsunternehmen wählen, die Bestattung organisieren und die wesentlichen Verwaltungsdokumente abholen.

Der Leichnam kann in der Regel 48 bis 72 Stunden in der Institution bleiben, was Ihnen etwas Zeit gibt, die Überführung zu organisieren. Nehmen Sie die von der Einrichtung ausgehändigten Dokumente zur Kenntnis und kontaktieren Sie schnell ein Bestattungsunternehmen, um das Weitere zu planen.

Über die Verwaltungsformalitäten hinaus bleibt die Information des Umfelds eine Priorität. Eine Todesanzeige online zu veröffentlichen ermöglicht es, Familie, Freunde und Bekannte schnell zu benachrichtigen und gleichzeitig einen für alle zugänglichen Raum des Gedenkens zu schaffen. Wolky begleitet Sie bei diesem Schritt mit Einfachheit und Respekt, für nur 180 CHF.

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