Totgeburt: Eintragung ins Zivilstandsregister und Mutterschaftsurlaub

Einleitung
Ein Kind vor oder während der Geburt zu verlieren, ist eine verheerende Erfahrung. Lange Zeit hatten Eltern in dieser Situation keine offizielle Anerkennung ihrer Trauer. Das totgeborene Kind existierte nicht in den Augen des Schweizer Zivilstands.
Seit dem 1. Januar 2023 hat sich das Gesetz geändert. Eltern können ihr totgeborenes Kind nun in einem speziellen Register eintragen lassen, ihm einen Vornamen geben und eine administrative Anerkennung seiner Existenz erhalten. Dieses fakultative Recht entspricht einem tiefen Bedürfnis: die Realität dieses Kindes und die Legitimität der perinatalen Trauer anerkannt zu sehen.
Über die Eintragung hinaus bestehen weitere Rechte: Mutterschaftsurlaub, Kündigungsschutz, Möglichkeit zur Organisation einer Bestattung. Diese Rechte hängen jedoch von präzisen Schwellenwerten und unterschiedlichen rechtlichen Situationen ab, die vielen Familien nicht bekannt sind.
Dieser Leitfaden erklärt Ihnen den rechtlichen Rahmen in der Schweiz bezüglich totgeborener Kinder, Ihre Rechte in Bezug auf den Zivilstand, Mutterschaftsurlaub und Bestattung sowie die konkreten Schritte, um das Andenken an Ihr Kind zu ehren.
📌 Zusammenfassung (TL;DR)
Seit 2023 können Eltern ihr totgeborenes Kind beim Schweizer Zivilstand eintragen lassen und ihm einen Vornamen geben. Dieses fakultative Recht betrifft Kinder mit einem Gewicht unter 500g oder die vor 22 Schwangerschaftswochen geboren wurden. Der Mutterschaftsurlaub gilt ab 23 Wochen oder 500g, mit Kündigungsschutz und Entschädigungen. Die Eltern können auch eine Bestattung organisieren und einen Gedenkraum für ihr Kind schaffen.
📚 Inhaltsverzeichnis
Totgeburt: Definition und rechtlicher Rahmen in der Schweiz
In der Schweiz unterscheidet das Recht drei Situationen bei einer Geburt: das lebend geborene Kind, das totgeborene Kind und das ohne Lebenszeichen geborene Kind. Diese rechtliche Unterscheidung bestimmt die administrativen Pflichten und die Rechte der Eltern.
Ein totgeborenes Kind bezeichnet ein Baby, das im Mutterleib vor der Geburt verstorben ist, ohne bei der Geburt Lebenszeichen gezeigt zu haben (keine Atmung, kein Herzschlag, keine Bewegung).
Zwei gesetzliche Schwellenwerte sind massgebend: 500 Gramm Körpergewicht oder 22 vollendete Schwangerschaftswochen. Wenn einer dieser Schwellenwerte erreicht wird, gilt das Kind als totgeboren und muss beim Zivilstand gemeldet werden. Unterhalb dieser Schwellenwerte besteht keine gesetzliche Verpflichtung.
Die Schweizer Gesetzgebung hat sich kürzlich weiterentwickelt, um die perinatale Trauer besser anzuerkennen. Eltern können ihr Kind nun beim Zivilstand eintragen lassen, auch wenn die Schwellenwerte nicht erreicht wurden.
Die drei zu unterscheidenden rechtlichen Situationen
Das Schweizer Recht unterscheidet drei verschiedene Fälle:
- Lebend geborenes und dann verstorbenes Kind: Das Kind hat bei der Geburt Lebenszeichen gezeigt (Atmung, Herzschlag). Eine Geburtsurkunde und eine Sterbeurkunde werden obligatorisch ausgestellt, unabhängig von der Lebensdauer.
- Totgeborenes Kind: Das Kind hat bei der Geburt keine Lebenszeichen gezeigt, erreicht oder überschreitet jedoch die Schwellenwerte von 500 Gramm oder 22 Schwangerschaftswochen. Obligatorische Meldung beim Zivilstand. Eintragung in ein spezielles Register.
- Totgeborenes Kind (vor den Schwellenwerten): Das Kind ist verstorben, bevor es 500 Gramm oder 22 Schwangerschaftswochen erreicht hat. Keine gesetzliche Meldepflicht, aber fakultative Eintragung seit der jüngsten Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens möglich.
Diese Unterscheidung bestimmt Ihre administrativen Pflichten und Ihre sozialen Rechte.
Die fakultative Eintragung ins Zivilstandsregister: ein neues Recht
Seit einigen Jahren anerkennt die Schweiz das Recht der Eltern, ihr totgeborenes Kind beim Zivilstand eintragen zu lassen, auch wenn die gesetzlichen Schwellenwerte von 500 Gramm oder 22 Wochen nicht erreicht wurden.
Dieser gesetzgeberische Fortschritt stellt eine wichtige Anerkennung der perinatalen Trauer dar. Er ermöglicht es den Eltern, ihrem Kind eine offizielle Existenz zu geben, auch nach einer späten Fehlgeburt oder einem medizinischen Schwangerschaftsabbruch.
Die Eintragung bleibt vollständig fakultativ. Es ist eine persönliche Entscheidung, die den Eltern zusteht. Es besteht keine Verpflichtung für sie. Manche empfinden das Bedürfnis nach dieser offiziellen Anerkennung, andere bevorzugen eine intimere Trauer.
Diese Möglichkeit entspricht einer starken Forderung der Vereinigungen zur Unterstützung bei perinataler Trauer. Sie anerkennt, dass der Verlust eines Kindes, unabhängig vom Stadium der Schwangerschaft, ein prägendes Ereignis darstellt, das Beachtung und Respekt verdient.
Wie erfolgt die Eintragung
Um Ihr totgeborenes Kind eintragen zu lassen, wenden Sie sich an das Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde oder des Geburtsortes.
Die Formalitäten müssen in der Regel innerhalb einer angemessenen Frist nach der Geburt erledigt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem kantonalen Amt, da die Praktiken je nach Kanton leicht variieren können.
Sie müssen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das die Schwangerschaft und deren Ausgang bestätigt. Das Spital oder Ihr Arzt kann Ihnen dieses ausstellen. Einige Kantone verlangen zusätzlich eine schriftliche Erklärung der Eltern.
Sie haben das Recht, Ihrem Kind bei der Eintragung einen Vornamen zu geben. Dieser Vorname wird im Zivilstandsregister vermerkt. Dieser Schritt hilft vielen Eltern, ihr Baby zu benennen und ihm eine eigene Identität zuzuerkennen.
Die Eintragung führt nicht zu einer klassischen Geburtsurkunde, sondern zu einer Eintragung in ein spezielles Register des Zivilstands.
Warum sein totgeborenes Kind eintragen lassen?
Die Eintragung beim Zivilstand bietet eine offizielle Anerkennung der Existenz Ihres Kindes. Diese administrative Spur kann im Trauerprozess von erheblicher symbolischer Bedeutung sein.
Einen Vornamen zu geben, ermöglicht es, das Baby zu benennen und ihm eine eigene Identität zuzuschreiben. Viele Eltern berichten, dass es ihnen hilft, über ihr Kind zu sprechen und ihre Erfahrung mit ihrem Umfeld zu teilen.
Dieser Schritt legitimiert Ihr Leid. Die perinatale Trauer wird manchmal vom Umfeld oder der Gesellschaft bagatellisiert. Die offizielle Eintragung anerkennt, dass Sie ein Kind verloren haben, nicht nur "eine Schwangerschaft".
Rituale spielen eine wesentliche Rolle in der Trauer. Die Eintragung stellt einen formellen Akt dar, der die Existenz Ihres Babys markiert. Sie kann andere Rituale begleiten: Zeremonie, Schaffung eines Gedenkraums, Aufbewahrung von Erinnerungsstücken.
Jede Familie erlebt ihre Trauer anders. Manche Eltern finden Trost in dieser administrativen Anerkennung, andere nicht. Es gibt keinen richtigen oder falschen Weg.
Mutterschaftsurlaub und späte Fehlgeburt: Ihre Rechte
In der Schweiz gilt der Mutterschaftsurlaub auch im Fall perinataler Trauer, unter bestimmten Bedingungen bezüglich der Schwangerschaftsdauer.
Wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat (oder wenn das Kind mehr als 500 Gramm wog), hat die Mutter Anspruch auf den vollständigen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen, auch wenn das Kind totgeboren wurde oder kurz nach der Geburt verstorben ist.
Bei Fehlgeburten vor 23 Wochen wird der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub in der Regel nicht gewährt. Die Mutter kann jedoch je nach ihrem körperlichen und psychischen Gesundheitszustand eine Krankschreibung erhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber.
Der Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen gilt ebenfalls in Situationen perinataler Trauer, wenn die Schwellenwerte erreicht wurden. Einige Arbeitgeber gewähren auch zusätzliche Trauertage. Konsultieren Sie Ihren Gesamtarbeitsvertrag oder Ihren Arbeitsvertrag.
Diese Rechte zielen darauf ab, die körperliche und psychische Gesundheit der Eltern nach einer so schwierigen Erfahrung zu schützen. Zögern Sie nicht, sie geltend zu machen.
Entschädigungen und Sozialschutz
Wenn Ihre Schwangerschaft 23 Wochen erreicht hat, haben Sie Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung bei Mutterschaft (EO), auch im Fall eines totgeborenen Kindes.
Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Sie während der neun Monate vor der Geburt bei der AHV versichert gewesen sein und während mindestens fünf Monaten in diesem Zeitraum einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sein.
Die Entschädigung beträgt 80% Ihres durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, begrenzt auf 220 Franken pro Tag (Stand 2024). Sie wird während 14 Wochen (98 Tagen) ausbezahlt.
Die Formalitäten erfolgen über Ihren Arbeitgeber, der das Gesuch an die AHV-Ausgleichskasse weiterleitet. Sie müssen ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das die Schwangerschaftsdauer bestätigt.
Wenn Sie selbständig erwerbend sind, müssen Sie das Gesuch direkt bei Ihrer Ausgleichskasse einreichen. Es gelten dieselben Bedingungen und Beträge.
Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt gilt auch im Fall perinataler Trauer.
Ihr Arbeitgeber kann Ihren Arbeitsvertrag während Ihrer Schwangerschaft und während der 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen, auch wenn das Kind totgeboren wurde oder verstorben ist.
Dieser Schutz beginnt ab Beginn der Schwangerschaft (sobald Sie Ihren Arbeitgeber informieren) und setzt sich automatisch nach der Geburt fort, unabhängig vom Ausgang.
Wenn Sie während dieser geschützten Zeit eine Kündigung erhalten, ist diese nichtig. Die Kündigungsfrist beginnt erst nach Ende der Schutzfrist zu laufen.
Ihre Rechte zu kennen, ist in dieser schwierigen Zeit wesentlich. Sie können sich auf Ihre körperliche und emotionale Genesung konzentrieren, ohne um Ihre Stelle fürchten zu müssen.
Bestattung und Zeremonie: Ihre Möglichkeiten
Sie können eine Bestattung oder eine Abschiedszeremonie für Ihr totgeborenes Kind organisieren, auch wenn die gesetzlichen Schwellenwerte nicht erreicht wurden. Dieser Schritt ist niemals obligatorisch, hilft aber vielen Eltern in ihrem Trauerprozess.
Mehrere Optionen stehen Ihnen zur Verfügung: Beerdigung auf einem Friedhof (einige verfügen über Bereiche, die Kindern gewidmet sind), Kremation oder symbolische Zeremonie ohne Beerdigung. Jede Familie wählt entsprechend ihren Überzeugungen, ihrer Kultur und ihren Bedürfnissen.
Viele Spitäler bieten Lösungen an: einige organisieren Gemeinschaftsbestattungen in dafür vorgesehenen Bereichen, andere ermöglichen es Ihnen, den Körper für eine private Bestattung abzuholen. Erkundigen Sie sich bei der Geburtsabteilung.
Sie können auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Die Bestattungsfachleute sind darin geschult, Familien in der perinatalen Trauer mit Respekt und Feingefühl zu begleiten. Konsultieren Sie das Wolky-Verzeichnis, um ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe zu finden.
Eine Zeremonie, auch eine einfache, ermöglicht es, sich zu verabschieden, die Existenz Ihres Kindes zu markieren und Ihre Angehörigen um sich zu versammeln.
Das Andenken an Ihr Kind ehren
Eine Spur Ihres Kindes zu bewahren und sein Andenken zu ehren, kann im Trauerprozess helfen. Es gibt viele Möglichkeiten, dies zu tun, entsprechend Ihren Bedürfnissen und Wünschen.
Einige Spitäler bieten an, Fotos Ihres Babys zu machen oder Abdrücke seiner Hände oder Füsse anzufertigen. Diese greifbaren Erinnerungen werden mit der Zeit kostbar. Sie können auch Gegenstände aufbewahren: Geburtsarmband, Kleidung, Ultraschallbilder.
Die Erstellung einer Online-Gedenkseite bietet einen digitalen Gedenkraum, der jederzeit zugänglich ist. Wolky Memories ermöglicht es, einen Ihrem Kind gewidmeten Raum zu schaffen, Fotos hinzuzufügen, Gedanken zu teilen und die Unterstützung Ihrer Angehörigen zu erhalten. Dieser Raum bleibt rund um die Uhr zugänglich und kann einfach mit Ihrer Familie und Ihren Freunden geteilt werden.
Andere Eltern entscheiden sich dafür, einen Baum zu pflanzen, ein Erinnerungsschmuckstück zu kreieren, einen Brief zu schreiben oder ein Tagebuch zu führen. Es gibt keinen "richtigen" Weg, das Andenken zu ehren. Tun Sie, was Ihnen richtig erscheint, ohne Druck.
Diese persönlichen Rituale geben Ihrem Kind einen Platz in Ihrer Familiengeschichte.
Begleitung und psychologische Unterstützung
Die perinatale Trauer ist eine echte Trauer, die Zeit, Geduld und Unterstützung erfordert. Bleiben Sie mit dieser Erfahrung nicht allein.
Mehrere Schweizer Vereinigungen haben sich auf die Begleitung bei perinataler Trauer spezialisiert: Sie bieten Gesprächsgruppen, Treffen mit anderen trauernden Eltern, Dokumentation und ein wohlwollendes Zuhören an. Diese Räume ermöglichen es, Ihre Erfahrung mit Menschen zu teilen, die wirklich verstehen, was Sie durchmachen.
Eine professionelle psychologische Unterstützung kann ebenfalls wertvoll sein. Psychologen und Psychotherapeuten, die auf perinatale Trauer spezialisiert sind, helfen Ihnen, diese schwierige Zeit zu durchleben. Zögern Sie nicht, Ihren Arzt oder Ihre Hebamme um eine Empfehlung zu bitten.
Die medizinische Nachsorge nach der Geburt bleibt auch nach einer perinatalen Trauer wichtig. Ihr Körper hat eine Schwangerschaft und eine Geburt durchlebt. Stellen Sie sicher, dass Sie körperlich und emotional gut begleitet werden.
Jede Trauer ist einzigartig. Nehmen Sie sich die nötige Zeit und umgeben Sie sich mit Menschen, die Ihren Schmerz respektieren. Um Hilfe zu bitten, ist keine Schwäche, sondern bedeutet, für sich selbst zu sorgen.
Der Verlust eines totgeborenen Kindes bleibt eine zutiefst schmerzhafte Erfahrung, aber die Schweiz anerkennt nun das Recht der Eltern, ihr Kind beim Zivilstand eintragen zu lassen, unabhängig von der Schwangerschaftsdauer. Dieser fakultative Schritt bietet eine offizielle Anerkennung und ermöglicht es, das Andenken an das verstorbene Kind zu ehren.
Auf praktischer Ebene stehen Ihnen wichtige Rechte zu: Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen ab 23 Schwangerschaftswochen, Kündigungsschutz und die Möglichkeit, eine würdige Bestattung zu organisieren. Diese Rechte existieren, um Sie in dieser schwierigen Zeit zu begleiten.
Über die administrativen Formalitäten hinaus bleibt es wesentlich, sich Zeit für die Trauer zu nehmen. Zögern Sie nicht, psychologische Unterstützung zu suchen und sich mit Ihren Angehörigen zu umgeben. Wenn Sie einen Gedenkraum für Ihr Kind schaffen und Ihrem Umfeld ermöglichen möchten, diesen Moment mit Ihnen zu teilen, begleitet Sie Wolky mit Respekt und Mitgefühl bei der Erstellung einer Gedenkseite, die für alle rund um die Uhr zugänglich ist.


